Herzlich Willkommen
GSV Landsberg am Lech e.V.

Platzordnung des GSV Landsberg am Lech e.V. 


Die Platzordnung soll zum besseren Miteinander auf dem Übungsplatz dienen. Um den Ausbildungs- und Übungsbetrieb reibungslos durchführen und den Aufenthalt auf diesem Platz und in der Umgebung für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:

•    In der Umgebung des Hundeplatzes sind die Hunde an der Leine zu führen

Das Ableinen der Hunde auf dem Hundeplatz erfolgt erst nach Aufforderung der Ausbildungs- und Übungsleiter.

•    Verunreinigung des Platzes und der Umgebung

Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Hundeplatzes ausreichend Gelegenheit haben, sich zu lösen. Dies sollte möglichst nicht auf dem Übungsgelände geschehen. Kotbeutel sind mitzuführen.

•     Impfung

Zutritt haben nur Hunde, deren Hundeführer/Besitzer vorher den gültigen Impfschutz des jeweiligen Hundes nachgewiesen haben. Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über einen ausreichenden Impfschutz verfügt.

•     Haftung

Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlicher Hafter für seinen Hund im Sinne des BGB. Es ist ein Hundehaftpflichtversicherungsnachweis zu erbringen. Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr! Für Schäden und Unfälle irgendwelcher Art übernimmt der GSV Landsberg am Lech e.V. keine Verantwortung oder Haftung! Eltern haften für ihre Kinder.

•     Übungs- und Trainingsbetrieb

Die Übungs- und Trainingszeiten sind festgelegt (s. Trainingszeiten). Abweichungen sind nach Rücksprache mit Ausbildungs- / Übungsleitern möglich.
Grundsätzlich sollte auf pünktliches Erscheinen geachtet werden.
An allen Geräten darf nur im Beisein von Ausbildungs- bzw. Übungsleitern gearbeitet und trainiert werden.
Bei Gruppenausbildungen und bestimmten Kursen ist ggf. ein Erscheinen ca. 15 Minuten vor Beginn der Übungsstunden zu beachten um die notwendigen Geräte, Hindernisse usw. aufzubauen.

•     Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen

Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von den Ausbildungs- und Übungsleitern angekündigt, dabei hat jeder Hundeführer/Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.

•    Anordnungen des Ausbildungsleiters

Um auf dem Übungsgelände eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist den Anordnungen der Ausbildungs- und Übungsleitern Folge zu leisten.
Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Ausbildungsgängen im Gelände.

•     Tierschutzgerechte Ausbildung

Auf sowie vor dem Gelände des GSV Landsberg am Lech, als auch bei Stadtgängen zum Zwecke der Ausbildung und auf dem Fährtengelände ist das Tragen von Stachel- oder Korallenhalsbändern, Würgehalsbändern ohne Zugstopp, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen und Erziehungshalsbänder mit automatischem Auslöser, aber auch das Mitbringen und Tragen von Elektroreizgeräten (Teletakt-Geräte o.ä.) sowie sämtlicher dem Hund Schmerzen verursachender Erziehungshilfsmittel verboten.

•    Ausschluss vom Training

Die Ausbildungs- und Übungsleiter sind in Rücksprache mit dem Vorstand berechtigt, einzelne Teilnehmer aus besonderem Anlass vom Übungs- und Ausbildungsbetrieb auszuschließen. Grobe körperliche Züchtung ist zu unterlassen und führt bei wiederholten Abmahnungen zum sofortigen Ausschluss vom Training. Ebenso tierschutzrelevante Trainingsmethoden oder der Einsatz vorgenannter Hilfsmittel.

•    Krankheit / läufige Hündinnen

Das Betreten und die Benutzung des Übungsplatzes ist kranken Hunden nicht gestattet.
Läufige Hündinnen sind vom Training ausgeschlossen.

•     Listenhunde

Für Hunde, die unter die Bayerische Kampfhundeverordnung fallen, muss von Ihrer Gemeinde/Stadt eine Haltungsgenehmigung bzw. erfolgreich abgelegter Wesenstest (ab 18 Monaten) vorgelegt werden.

•     Kupierte Ohren und/oder Ruten

Hunde, die entgegen dem ab 01.06.1998 geltendem Tierschutzgesetz kupierte Ohren und Ruten haben, sind auf unserem Gelände nur nach Genehmigung des Vorstandes zugelassen.

Vereinsheim und Platz

•     Das Betreten des Vereinsheimes ist für die Hunde nicht erlaubt (außer für Welpen und zu Trainingszwecken)!

•     Das Mitführen des Hundes ist auf unserer Außenterrasse inkl. Wintergarten erlaubt, solange der Übungsbetrieb und die Gäste dadurch nicht gestört werden (Hunde haben sich ruhig zu verhalten).

•    Mitglieder, Kursteilnehmer, Gäste und Besucher werden ersucht, am Hundeplatz, in der Umgebung und im Vereinshaus für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer/Besucher diese Platzordnung an.

Die Vorstandschaft des GSV Landsberg Lech e.V.                                 Landsberg, Juli 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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